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BGH bestätigt: Himbeer-Vanille-Tee muss halten, was die Verpackung verspricht

Werden auf einer Früchtetee-Verpackung Himbeeren und eine Vanilleblüte dargestellt, ohne dass diese Zutaten tatsächlich enthalten sind, kann dies Verbraucher täuschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte daher die entsprechende Kinderfrüchtetee-Aufmachung eines namhaften Herstellers. [weiter lesen]
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