Verbraucherschützer warnen vor versteckten Preiserhöhungen
Weniger drin, gleicher Preis

Bei versteckten Preiserhöhungen bleiben der Preis der Produkte und meist auch die Packungsgröße unverändert, jedoch wird die Füllmenge reduziert. Beispielsweise wurde der Packungsinhalt von Kartoffelchips eines namhaften Herstellers vor vier Jahren von 200 g zunächst auf 170 g verringert. Inzwischen sind nur noch 165 g in einer Packung enthalten. Bei gleichem Preis entspricht dies einer Preiserhöhung von über einem Fünftel.
Mehr drin, aber unverhältnismäßig teurer
Eine weitere Taktik zur Verschleierung von Preiserhöhungen sind Verteuerungen von Produkten, deren Inhalt sich erhöht hat. Dies ist zunächst durchaus nachvollziehbar, denn schließlich erhält der Kunde auch mehr für sein Geld. Häufig steigt der Preis aber stärker als der Inhalt, unter dem Strich folgt also eine Preiserhöhung.
Verbraucherschützer nahmen mit den Herstellern der entsprechenden Produkte Kontakt auf und fragten nach den Ursachen für die Preiserhöhung. Argumente wie gestiegene Rohstoff- und Energiepreise oder Verbesserungen in der Rezeptur hielten einer Überprüfung der Verbraucherzentrale allerdings nicht stand: Die Rohstoffpreise eines Lebensmittels sind im entsprechenden Zeitraum sogar gesunken und an der Rezeptur eines anderen Lebensmittels hatte sich laut Zutatenverzeichnis auch nichts geändert.
Die Verbraucherschützer kritisierten, dass Käufer in solchen Situationen bewusst getäuscht werden. Um für mehr Transparenz auf dem Markt zu sorgen, führt die Verbraucherzentrale Hamburg seit mehreren Jahren eine Liste, in die Produkte mit versteckten Preiserhöhungen aufgenommen werden. Käufer sollen dadurch für versteckte Preiserhöhungen sensibilisiert werden und selbst entscheiden können, ob sie entsprechende Praktiken durch ihren Einkauf weiter unterstützen möchten.
Die Frage nach der Legalität derartiger Täuschungen lässt sich schwer beantworten. Der Gesetzgeber verbietet zwar Mogelpackungen, die Grenzen hierfür variieren aber von Produkt zu Produkt und lassen sich nur im konkreten Einzelfall bestimmen.
Wie reagieren?
Dem informierten Verbraucher bleibt nichts anderes übrig als beim Einkauf genau auf Inhalt und Preis von Lebensmitteln zu achten. Dies betrifft z. B. Lebensmittel wie Milch, Schokolade und Zucker, denn seit dem Jahr 2009 gelten für diese keine verbindlichen Mengenvorgaben mehr. Inzwischen müssen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen feste Nennfüllmengen eingehalten werden.
Also: Augen auf beim täglichen Einkauf!
Quellen einblenden
- Verbraucherzentrale Hamburg (2011): Mehr Mogelpackungen durch Inflation? Pressemitteilung vom 08.04.2011.
- Verbraucherzentrale Hamburg (2011): Inflation in kleineren Tüten.
- Verbraucherzentrale Hamburg (2011): Herstellerkommentare: Die fünf dreistesten Ausreden der Hersteller.
- Verbraucherzentrale Hamburg (2011): Anbieter sparen – Verbraucher zahlen: Kleinere Menge zum gleichen Preis!




