Verbraucher fragen, Behörden antworten

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Der Bundesrat hat am 10. Februar 2012 der Reform des Verbraucherinformationsgesetzes von 2008 zugestimmt. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, kostenlos Auskünfte über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Verbraucherprodukte wie Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel bei Behörden anzufordern.

Die Kritik von Umwelt- und Verbraucherverbänden war erfolgreich. Nach der Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ist das Themengebiet breiter, die Nachfragen der Verbraucher werden schneller und vor allem kostenfrei bearbeitet. Außerdem werden Warnungen transparent kommuniziert.

Was hat sich geändert?

  • Der Zugang zu Informationen wird einfacher. Künftig genügt ein Antrag per E-mail oder eine telefonische Anfrage bei der zuständigen Behörde.
  • Das Themengebiet: Bislang konnten Verbraucher nur über Lebensmittel, Wein, Futtermittel und sogenannte Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) Auskünfte erhalten. In Zukunft sind auch Anfragen zu technischen Verbraucherprodukten im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes möglich. Dies bezieht sich z. B. auf Haushaltsgeräte, Möbel und Heimwerkerartikel.
  • Der Preis einer Auskunft: Bisher mussten Verbraucher mit einer Gebühr in Höhe von 5-25 € für einfache Auskünfte rechnen. Auskünfte, die mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Behörde verbunden waren, waren entsprechend teurer (30-250 €). In Zukunft werden alle Anfragen, die einen Verwaltungsaufwand von höchstens 250 € mit sich bringen, kostenfrei bearbeitet, bei Anfragen zu Rechtsverstößen beträgt die Schwelle 1000 €. Bei Überschreitung der Freibeträge wird vorab ein Kostenvoranschlag erstellt.
  • Umfassende Information zu Überwachungsergebnissen: Künftig müssen Ergebnisse amtlicher Kontrollen im Lebensmittelbereich, die Grenzwerte, Höchstmengen und Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden, auch wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse dem entgegenstehen könnten. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob Grenzwerte überschritten wurden oder nicht. Außerdem ist bei Rechtsverstößen die komplette Lieferkette offenzulegen. Rechtsverstöße gegen Grenzwertüberschreitungen müssen sogar zwingend veröffentlicht werden, wenn sie durch zwei unabhängige Analyseergebnisse belegbar sind. Veröffentlicht werden auch sonstige Verstöße (z. B. gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz), bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 € erwartet wird.

Mit der Reform des Verbraucherinformationsgesetzes zog das Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Konsequenz aus vergangenen Informationspannen bei Lebensmittelskandalen. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt: All diejenigen, denen nun eine Frage auf den Nägeln brennt, müssen sich noch ein wenig gedulden. Aufgrund des damit verbundenen Vorbereitungsbedarfs werden die Änderungen erst in einem halben Jahr, voraussichtlich zum 01. September 2012, in Kraft treten.

–> Behördenwegweiser zur Suche nach den für das Verbraucherinformationsgesetz zuständigen Landesbehörden (z. B. Länderministerien, Landesuntersuchungsämter, Städte und Kommunen)

Quelle:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2012): „Ein wichtiger Schritt zur besseren Information der Bürger“: Der Weg für das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist frei. Pressemitteilung Nr. 4 vom 10.02.2012.

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