Amtliche Betriebskontrollen bestätigen konstante Hygienemängel

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Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gab am 26.10.11 die Untersuchungs-Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aus dem Jahr 2010 bekannt. Das Ministerium sprach von einer Konstanz und einem niedrigen Niveau der Anzahl der Beanstandungen.

Nun bestehen in Deutschland zwar gute Hygienestandards, allerdings erweist sich die Einhaltung entsprechender Vorgaben nach wie vor als verbesserungsbedürftig. So fanden amtliche Lebensmittelkontrolleure bei 26 Prozent der Betriebe Verstöße. Es handle sich dabei vor allem um Hygienefehler, teilte Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL, mit. 13,5 Prozent der gezogenen Lebensmittelproben entsprechen nicht den Anforderungen. Bei diesen wurde in den meisten Fällen die Kennzeichnung beanstandet (50 Prozent), bei 19 Prozent der Proben war die mikrobiologische Beschaffenheit ungenügend und 12 Prozent wiesen Mängel in der Zusammensetzung auf. Der bundesweite Überwachungsplan zeigt, dass auch beim Umgang mit Getränken Hygienemängel bestehen, insbesondere in reinen Schankwirtschaften, denn unter diesen halten sich rund 27 Prozent nicht an die Vorgaben.

Kneipe
Amtliche Kontrollen ergaben Hygienemängel bei Schankwirtschaften

Das gegenüber dem Vorjahr weitgehend unveränderte Ergebnis spricht dafür, weitere Verbesserungsmaßnahmen einzuführen. In diesem Sinn soll durch eine Veröffentlichung der bisher anonymen Ergebnisse Druck ausgeübt werden. Bereits im Mai dieses Jahres einigten sich die Verbraucherminister der sechzehn Bundesländer auf die Einführung einer Hygiene-Ampel im Jahr 2012, in Anlehnung an das dänische Smiley-System. Die Ampel soll jedoch nur für die Gastronomie und nicht, wie bei dem dänischen Vorbild der Fall, für den Handel verpflichtend sein.

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Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch fürchtet einen zeitlichen Verzug bei der Umsetzung der Hygiene-Ampel wegen „des Widerstands der Wirtschaftsminister und der mangelnden Initiative von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.“ Foodwatch drängt auf eine zeitnahe Umsetzung und fordert obendrein die Einführung einer deutschlandweit verpflichtenden Veröffentlichung nach dänischem Vorbild, auch für den Handel. Taten folgen ließ bisher nur Berlin: Seit Juli dieses Jahres gibt es eine Internet-Plattform, auf der Resultate amtlicher Kontrollen des Stadtstaats online einsehbar sind.

Betriebskontrollen Bundesweiter Überwachungsplan Monitoring
amtliche Lebensmittelüberwachung Risiko-orientiertes Überwachungsprogramm repräsentativ untersuchter „Warenkorb“
921.000 Inspektionen; rund 538.000 Betriebe; 408.000 Proben; davon 26 % beanstandet Proben mit erhöhtem Gehalt an Gesamtkeimen (>107 KbE*/g): 2 % bei Eingang; 10 % kurz vor Ablauf des MHD Pflanzenschutzrückstände
Proben mit erhöhtem Gehalt an Listeria monocytogenes (> 100 KbE/g): 1,6 % Höchstgehalte eingehalten: Milch, Schweinfleisch, Rehfleisch, Äpfeln, Roggenkörnern, Spargel und Weißkohl
Untersuchte Getränkeschankanlagen & Getränkelagerräume (2.104), Mängel bei Hygiene**: 16,3 % bzw. 27,1 %; Reinigung und Desinfektion**: 13,4 % bzw. 19,4 % Höchstgehalte überschritten (> 4 %): Kopfsalat, Himbeeren, grüner Tee (Blätter)

* KbE = Koloniebildende Einheit, ** 1. Wert: Gaststätte mit Vollküche, 2. Wert: reine Schankwirtschaft

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