Verbraucherinteressen auf dem Vormarsch

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Drei Monate nachdem das Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de ans Netz ging, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine neue Informationsplattform ins Leben gerufen: lebensmittelwarnungen.de soll zu mehr Transparenz über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle führen.

Auf dem Informationsportal wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor gesundheitsgefährdenden Produkten warnen, die u. a. über das Internet vermarktet werden und deren Hersteller oder Vertreiber nicht in Deutschland ansässig ist. Das BVL wird unterstützt von den auf Landesebene zuständigen Behörden: Sie steuern ebenfalls Warnungen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln und solchen, die Verbraucher irreführen können, bei. Des Weiteren werden Warnungen und Rückrufaktionen von Lebensmittelunternehmen publik gemacht.

Hierzu Verbraucherministerin Ilse Aigner: „Mit der neuen Internetseite www.lebensmittelwarnung.de erreichen wir eine Transparenz in der Lebensmittelkontrolle, die es so in Deutschland bislang nicht gegeben hat. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder können hier ihre Warnungen und Rückrufe für jedermann sichtbar einstellen. Besteht eine Gesundheitsgefahr und dürfen Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, werden die Verbraucher über die neue Internetseite noch effektiver informiert und gewarnt.“

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Wurst

Die meisten aktuell ausgesprochenen Warnungen beziehen sich auf mikrobielle Verunreinigungen von Lebensmitteln (Salmonellen, Listerien). In der Probe einer Wurstkonserve wurden Glasstückchen gefunden, bei einer Rohwurst wird vor Fehlreifung mit Hohlstellen und Schimmelbildung gewarnt. Der Verbraucher erhält die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Neben der Produktbezeichnung, dem Hersteller sowie dem Grund der Warnung wird jeweils das Bundesland, aus dem die Lebensmittelwarnung stammt, veröffentlicht. Weitergehende Angaben wie Haltbarkeitsdatum, Verpackungseinheit und Chargennummer des betroffenen Produkts können über einen Informationsbutton abgerufen werden.

Statue der Justitia

Um Panikmacherei in der Öffentlichkeit vorzubeugen, ist die Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen auf dieser Seite an strenge Auflagen gebunden (Orientierung an § 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs): Eine Warnung darf nur erfolgen, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen, verstoßen wurde oder ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere Ekel erregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist. Voraussetzung für eine Veröffentlichung im Internet ist außerdem, dass das entsprechende Lebensmittel nicht mehr rechtzeitig vom Markt genommen werden kann.

Fazit: Lebensmittelwarnung.de ist ein weiteres Zeichen für die zunehmende Wahrnehmung von Verbraucherinteressen in der Politik. Ebenso wie lebensmittelklarheit.de informiert es fachkundig, sorgt für Transparenz und Verbrauchersouveränität. Gleichwohl wäre es wünschenswert, die Vielzahl kleiner Informationsbausteine auf einer gemeinsamen Seite zu bündeln. Dies würde zum einen die Orientierung im Datendschungel des „World Wide Web“ deutlich erleichtern und außerdem Kooperationen zwischen verschiedenen informierenden Institutionen begünstigen.

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