Hygieneregeln für Großküchen: BfR und aid-Infodienst veröffentlichen Merkblatt

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Erkrankungen, die durch Mikroorganismen in Lebensmitteln verursacht werden, sind in Deutschland keine Seltenheit. Jährlich werden ca. 100.000 solcher Erkrankungen gemeldet. Da nicht jeder Krankheitsfall registriert wird, liegt die tatsächliche Anzahl an Lebensmittelinfektionen noch höher. Abhilfe soll ein Merkblatt mit Hygieneregeln für Großküchen schaffen, das das Bundesinstitut für Risikobewertung in Zusammenarbeit mit dem aid-Infodienst erstellt hat.

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Zur Vermeidung von Erkrankungen, die durch Mikroorganismen in Lebensmitteln verursacht werden, sollten bestimmte Hygieneregeln bei der Lagerung und der Zubereitung von Speisen beachtet werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen mit Großküchen wie Krankenhäuser und Schulen sowie Kantinen und Mensen. Durch die Einhaltung dieser Regeln soll verhindert werden, dass Krankheitserreger vom Küchenpersonal auf Lebensmittel übertragen werden. Keime sollen sich nicht mehr in Lebensmitteln vermehren und von einem Lebensmittel auf ein anderes übertragen werden können.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat gemeinsam mit dem aid-Infodienst die wichtigsten Hygieneregeln für die Gemeinschaftsgastronomie in einem Merkblatt zusammengefasst. Für Übersichtlichkeit sorgt die Unterteilung der Regeln auf drei Bereiche (Personal-, Lebensmittel- und Küchenhygiene). Jede Regel ist farblich hervorgehoben und wird zum besseren Verständnis kurz erläutert. Das Merkblatt ist in acht Sprachen erhältlich (Deutsch, Englisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und Chinesisch) und kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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