Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen? Lebensmittel mit allen Sinnen prüfen!

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Anhand der vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) entworfenen Infografik erfahren Verbraucher, wie sie per Augen-Nase-Mund-Check prüfen können, ob Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar sind.

Laut Definition gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf verpackten Lebensmitteln an, bis zu welchem Zeitpunkt dieses Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine spezifischen Eigenschaften (beispielsweise Geruch oder Geschmack) behält.

Bei richtiger Lagerung der original verschlossenen Verpackungen sind Lebensmittel häufig auch jenseits des MHD noch gut zu genießen. Dennoch landen nach wie vor viele Lebensmittel aufgrund der Überschreitung des MHD auf dem Müll. Die Hälfte davon wird laut BZfE ungeöffnet weggeworfen, also ohne die Lebensmittel zuvor zu prüfen.

Mit seiner Infografik möchte das BZfE Verbraucher dabei unterstützen, entsprechende Lebensmittel zuerst einem Augen-Nase-Mund-Check zu unterziehen. Bei untypischem Aussehen, Geruch, Geschmack oder Konsistenz sollte das Produkt tatsächlich weggeworfen werden. Fällt der Sinnescheck dagegen positiv aus, spricht nichts gegen einen (zeitnahen) Verzehr.

Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum, mit welchem leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch ausgezeichnet sind. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums besteht ein hohes Risiko, dass das Lebensmittel stark mit Keimen belastet ist. Es darf dann nicht mehr verkauft werden und sollte tatsächlich ohne vorherige Prüfung entsorgt werden.

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