
In den letzten Jahren wurde wiederholt negativ über die Qualität von Fleisch- und Fleischprodukten berichtet. Deshalb möchten immer mehr Verbraucher über die Herkunft des von ihnen gekauften Fleischs Bescheid wissen. Bislang ist dies allerdings nur bei Rindfleisch möglich. Mit der Ende Juli verabschiedeten EU-Lebensmittelinformationsverordnung wird die Herkunftsangabe bei Fleisch auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend. Bis diese Verordnung rechtswirksam wird, wird es jedoch noch einige Zeit dauern.
So lange müssen die Verbraucher hierzulande nicht warten. Wer Fleisch direkt beim Metzger kauft, erhält auf Nachfrage in der Regel Auskunft über die Herkunft des geschlachteten Tieres. Aber auch bei verpacktem Fleisch kann man sich informieren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt auf seiner Internetseite eine Datenbank zur Verfügung, die alle in Deutschland zugelassenen Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft enthält. Über eine Suchfunktion kann der interessierte Kunde schnell herausfinden, in welchem Betrieb sein Fleisch produziert wurde. Hierfür ist lediglich die Eingabe der auf der Verpackung aufgeführten Zulassungsnummer des Betriebs erforderlich. Das Suchergebnis beinhaltet den Namen und die Anschrift des Betriebes und gibt außerdem Auskunft darüber, für welche Betriebszweige der Betrieb zugelassen ist. In der erweiterten Suchmaske kann gezielt nach bestimmten Betrieben gesucht werden.
Die Herkunftsrecherche ist nicht nur für Fleisch, sondern auch für alle anderen verpackten tierischen Lebensmittel, die in Deutschland erzeugt wurden, möglich, beispielsweise für Eier, Milch und Molkereiprodukte sowie Fischereiprodukte.




