Aluminiumfolie wird aufgrund ihrer guten Barrierefunktion, Kälte- und Hitzestabilität, Leichtigkeit und Wiederverwertbarkeit in der Küche als Verpackungsmaterial hoch geschätzt. Dennoch ist sie nicht geeignet zur Verpackung bestimmter Lebensmittel, warnen der aid infodienst und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wird Aluminiumfolie zur Abdeckung von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln (hierzu zählen beispielsweise Apfelstücke, Zitronen, Essiggurken, Feta, Salzhering, Wurst und Schinken) auf Servierplatten oder als Verpackungsmaterial verwendet, besteht die Gefahr, dass sich Aluminiumbestandteile aus der Folie herauslösen und auf die Lebensmittel übergehen. Dies kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Diskutiert werden unter anderem eine Beeinträchtigung des Nervensystems, der Fruchtbarkeit und der Knochenentwicklung. Außerdem besteht der Verdacht, dass Aluminium an der Entstehung von Brustkrebs und der Alzheimer-Erkrankung beteiligt ist.
Aus diesem Grund sind Lebensmittelverpackungen und -behälter aus Aluminium wie Getränkedosen und Joghurtdeckel auf ihrer Innenseite beschichtet. Zudem ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Aluminiumfolie mit einem Hinweis zu ihrer sicheren Verwendung gekennzeichnet ist. Vorgeschlagen wurde folgender Wortlaut: „Aluminiumfolie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Aluminiumfolien dürfen nicht mit säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Folien können sich infolge von Lokalelementbildung auflösen.“ Nachdem die Warnung wiederholt durch den Satz „Aluminiumbestandteile sind jedoch nicht gesundheitsschädlich.“ relativiert wurde, ist diese Ergänzung laut Beschluss des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder (ALS) und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) inzwischen nicht mehr zulässig.
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Zur Vermeidung des Übergangs von Aluminium auf Lebensmittel empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- stark säure- und salzhaltige Lebensmittel nicht in Aluminiumfolie zu verpacken,
- den Kontakt zwischen anderen Metallen und Aluminiumfolie zu vermeiden (zum Beispiel metallische Servierplatten nicht mit Aluminiumfolie abzudecken),
- saure und salzhaltige Lebensmittel nicht in Aluminiumkochgeschirr zuzubereiten und Backbleche aus Aluminium nur mit Backpapier zu verwenden,
- Laugengebäck nicht auf Backblechen aus Aluminium zuzubereiten,
- bei Verwendung von Grillschalen aus Aluminium auf säurehaltige Marinaden zu verzichten und das Fleisch möglichst erst nach dem Grillen zu würzen,
- Espressokocher aus Aluminium nicht in der Geschirrspülmaschine zu reinigen, da dadurch die Schutzschicht im Inneren, die sich bereits während der ersten Benutzung bildet, entfernt wird.
Quellen einblenden
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2015): Verpackungsmaterialien: Aluminium.
- H. Kreutz (2015): Alufolie: Nichts für Saures. aid infodienst, Online-Artikel vom 11.11.2015
- Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder (ALS), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2015): Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung auf der Verpackung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Aluminium. Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 2015/13




