Gesetzentwurf zur Präventionsförderung verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 20. März einen Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention verabschiedet. Laut diesem Entwurf soll ab 2014 die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr ca. 420 Millionen Euro in die Gesundheitsvorsorge investieren. Dies entspräche einem Betrag von sechs Euro pro Versichertem. Die Regierung hofft, damit zukünftig Krankheitskosten in Höhe von Milliarden Euro einsparen zu können.
Bei der Pressekonferenz in Berlin kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr an, durch das Präventionsgesetz die Eigenverantwortung im Gesundheitswesen stärken zu wollen. „Eigenverantwortung und Solidarität gehören zusammen. Eine Solidargemeinschaft funktioniert nur, wenn der Einzelne tut, was er tun kann, um gesund zu bleiben“, erläuterte Bahr. Es gehe nicht darum, den Zeigefinger zu erheben, sondern vielmehr Anreize zu schaffen, etwas für die eigene Gesundheit zu tun, so Bahr weiter. „Risiken von Volkskrankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Depressionen können durch gesunde Ernährung und Bewegung reduziert werden.“ Gerade bei Kindern und Jugendlichen sei es wichtig, frühzeitig Fehlentwicklungen entgegen zu steuern. Mit den Mitteln der Krankenkasse sollen die Angebote der Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen (zum Beispiel im Betrieb, in Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen) verstärkt gefördert werden.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, benötigt die Regierung die Zustimmung des Bundestages. Nach den bisherigen Erklärungen der Opposition erscheint eine bedingungslose Zustimmung zu dem Gesetzentwurf jedoch sehr unwahrscheinlich. Laut der Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Graf, halte der Gesetzentwurf kaum Impulse für eine verbesserte Prävention bereit und könne die zahlreichen Schnittstellenprobleme im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung nicht beseitigen. Außerdem sei der vorgesehene Betrag nicht ausreichend für umfassende Präventionsmaßnahmen.
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Kritik gibt es auch von anderer Seite. Der Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung, Gernot Kiefer, fordert eine gemeinschaftliche Finanzierung der Zusatzausgaben. Er beanstandet, dass lediglich die gesetzlichen Krankenversicherungen zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet werden sollen. Für ihn ist Prävention eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sowie allen Sozialversicherungsträgern.
Auch die Grünen und die Linken sehen Nachbesserungsbedarf. Maria Klein-Schmeink, Gesundheitsexpertin der Grünen im Bundestag, kritisierte den Plan der Regierung, bei Präventionsmaßnahmen in erster Linie auf Kassen und Ärzte zu setzen. Geringverdiener, Arbeitslose und Arme würden so kaum erreicht. Ähnlich argumentiert auch die Linke. Soziale Benachteiligung reduziere Lebenserwartung und Lebensqualität stärker als Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes. Die Bundesregierung lasse die gesundheitliche Ungleichheit aber vollkommen außer Acht, rügt die Gesundheitsexpertin der Linken, Martina Bunge.
Der unparteiischen Verbraucherzentrale Bundesverband gehen die gesetzlichen Vorgaben nicht weit genug. Es müsse viel grundsätzlicher in das Gesundheitswesen eingegriffen werden, sagt Susanne Mauersberg, Mitglied des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in einem Interview des Deutschlandradios. Mauersberg hat nicht den Eindruck, dass die Regierung die Prävention wirklich angehe, zumal der Gesetzentwurf „auch wieder ganz pünktlich zum Ende der Legislaturperiode“ aufgesetzt worden sei.
Quellen einblenden
- Deutscher Bundestag (2013): Präventionsgesetz soll Gesundheit fördern. Artikel vom 20.03.2013.
- Deutsches Ärzteblatt (2013): Kabinett bringt Entwurf für ein Präventionsgesetz auf den Weg. Online-Artikel vom 20.03.2013.
- Süddeutsche Zeitung (2013): Kabinett beschließt Gesetz zur Gesundheitsvorsorge. Online-Artikel vom 20.03.2013.
Zum Thema
- Aerztezeitung.de (06.05.2013): Prävention. Bundesrat stellt sich bei Vorsorge quer




