Hamburger- und Chipssteuer – Auswege aus der Volkskrankheit Übergewicht?

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Ungarn wagt neue Schritte im Kampf gegen Übergewicht

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Sicher haben schon andere Länder mit dem Gedanken gespielt, als ungesund eingestufte Lebensmittel zu versteuern. Doch Ungarn setzt als erstes europäisches Land entsprechende Pläne um und etabliert zum September 2011 eine Sonderabgabe für ungesunde Lebensmittel. Die Steuer gilt für Fertigprodukte und Fast Food mit einem übermäßig hohen Salz-, Zucker- oder Fettgehalt sowie industriell hergestellte Getränke.

Die ungarische Regierung begründet diesen innovativen Schritt damit, dass der Gesundheitszustand der ungarischen Bevölkerung im internationalen Vergleich „zurückgeblieben“ sei: Etwa jeder fünfte Ungar leidet an gesundheitsbeeinträchtigender Fettleibigkeit (1). Die ungarische Küche ist für ihre deftigen, kalorienreichen Speisen bekannt. Geht der Plan der ungarischen Regierung auf, dann könnte die Steuer den Landsleuten die Umstellung auf eine gesündere Lebensweise erleichtern.

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Für industriell hergestellte Kuchen und Getränke müssen demnach ab September umgerechnet 37-74 Cent pro Kilogramm Gebäck mehr bezahlt werden. Auch Speiseeis wird besteuert, falls sein Zuckergehalt über fünf Prozent beträgt. Der Aufschlag für Erfrischungsgetränke beträgt bis zu 92 Cent pro Liter. Zucker- und energiereiche Energydrinks sind von der geplanten Steuer besonders betroffen. Auch Hamburger und andere Fast-Food-Gerichte werden nicht verschont: Der Salzgehalt des fertigen Gerichts ist hier ausschlaggebend für die Besteuerung.

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geräucherte Wurst

Aspekte wie Zielorientierung und Effektivität der Steuer im Kampf gegen Übergewicht und seine Folgekrankheiten scheinen jedoch bei der Entscheidung über die Auswahl der Lebensmittel nicht die ausschlaggebenden Kriterien gewesen zu sein. Sonst wäre es kaum zu erklären, dass für traditionelle ungarische Speisen wie Salami, Bauernwürste oder Gänseleberpastete trotz ihres hohen Fett-, Energie- und Salzgehalts offenbar keine zusätzlichen Abgaben fällig werden. Auch salzreiche Soßen und Senf bleiben von der Steuer verschont. Es entsteht der Eindruck, dass die Lebensmittelsonderabgaben in erster Linie für importierte Fertigprodukte gelten.

Neben Ungarn beschäftigen sich auch andere europäische Mitgliedsstaaten mit der Einführung einer Sonderabgabe für ungesunde Lebensmittel. In Rumänien wurden Pläne zur Besteuerung von Fast Food vorerst zwar wegen der stark gestiegenen Lebensmittelpreise vertagt, Dänemark hingegen ist gerade dabei, eine Steuer auf die gesundheitsschädigenden gesättigten Fettsäuren einzuführen.

In Deutschland sind sich Verbraucherschützer und Vertreter der Lebensmittelindustrie in einem Punkt einig: Das ungarische Modell sei kein Lösungsansatz für die Übergewichtsproblematik vor Ort. „Die Produkte bleiben ja auf dem Markt“, kommentiert die Lebensmittelexpertin Jutta Jeschke den ungarischen Vorstoß. Besser seien Grenzwerte für bestimmte Fette. Und der Sprecher des industrienahen Bunds für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, Andreas Moritz, ergänzt: „Fettsteuern zum Beispiel auf Bratwurst machen Bratwurst teurer. Deswegen werden die Menschen doch nicht weniger Bratwurst essen. Sie zahlen nur mehr dafür.“ Aus diesem Grund sehen Kritiker in der Lebensmittelbesteuerung Ungarns in erster Linie eine Möglichkeit zur Beschaffung neuer Staatseinnahmen und weniger eine wirkungsvolle gesundheitspolitische Maßnahme.

(1) In Deutschland sind aktuell (je nach Herkunft der Daten) 10-20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung adipös.

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