Health Claims – wohl nicht der Weisheit letzter Schluss

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Europäische Kommission veröffentlicht Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmittel

Die Europäische Kommission hat am 16. Mai 2012 die genehmigten Health Claims bekannt gegeben. 222 gesundheitsbezogene Angaben dürfen fortan europaweit auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung verwendet werden. Produkte mit bisher eingesetzten, nunmehr abgewiesenen Angaben können noch sechs Monate lang abverkauft werden, bevor sie vom Markt genommen werden müssen.

Über 44 000 Health Claims reichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2008 bei der Kommission ein, die diese auf 4 600 zusammenfasste. Bis zum Jahr 2010 wurden die Health Claims an die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geschickt, die wissenschaftlich untersuchte, ob die darin gemachten Angaben bestätigt werden können. Die EFSA schloss den Hauptteil dieser Arbeit Mitte 2011 ab. Die Mitgliedsstaaten stimmten daraufhin einer Autorisierung der Claims zu und das Europa-Parlament und der Europäische Rat erklärten sich nach vorangegangener Prüfung am 27. April 2012 damit einverstanden.

John Dalli, EU-Kommisar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, spricht in diesem Zusammenhang von einem „krönendem Abschluss“ als Ergebnis jahrelanger Arbeit. Weiter sieht er in der gefallenen Entscheidung einen „wichtigen Meilenstein bei der Regulierung der gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln“. Für Zulassungsbehörden bestünde fortan weniger administrativer Aufwand und für Lebensmittelhersteller und Verbraucher gäbe es mehr Klarheit. „Die EU-weite Liste der zulässigen Health Claims wird im Internet verfügbar sein und wird es Verbrauchern überall in der EU ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen“, meint Dalli.

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Einen ähnlichen Standpunkt vertritt Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation (BEUC). Über gesundheitsbezogene Angaben sagt sie: „Die Lebensmittelindustrie hat lange Zeit falsche oder übertriebene Angaben genutzt, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu gewinnen. Es ist höchste Zeit, dass solche irreführenden und unbegründeten Angaben vom Markt genommen werden (…).“ Für die Verbraucher bedeute dies nach Meinung Goyens die Aussicht auf klare, präzise und vor allem vertrauenswürdige Informationen.

Doch es gibt auch kritische Stimmen. Die Europäische Kommission hat mit den Health Claims insbesondere Werbung für Vitamine und Mineralstoffe genehmigt. Nach Ansicht von Dr. Martin Müller, einem Sachverständigen für Lebensmittel, öffnen die neuen, zulässigen Angaben für diese Nährstoffe viel Raum für werbebezogene Aussagen: „(Oftmals) reichen (…) geringe Mengen in den Produkten aus, um zugelassene Werbeversprechen tätigen zu können. Und wenn man sich die für Vitamine und Mineralstoffe zugelassenen Claims einmal genauer anschaut, dann findet man für alle wichtigen Bereiche und Funktionen des menschlichen Körpers etwas passendes.“ Kritiker befürchten vor diesem Hintergrund einen gezielten Einsatz von Vitaminen und Mineralstoffen, der mehr einer gesundheitsbezogenen Werbung als dem tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen dienen wird.

Auch wenn sie wissenschaftlich geprüft wurden – eine endgültige Sicherheit für Hersteller und Verbraucher können die Health Claims nicht garantieren. Sie geben lediglich den aktuellen Wissensstand zum Zeitpunkt der Bewertung wieder. Irrtümer sind dabei nicht auszuschließen und wenn neue Erkenntnisse aufkommen, können möglicherweise Änderungen notwendig werden. Konkretes Beispiel sind Phytosterol- bzw. Phytostanol-haltige Produkte mit einem Gehalt über 0,8 g, die mit der Aussage „gesunder Cholesterinspiegel durch Pflanzensterole bzw. -stanole“ ausgelobt werden dürfen. Dieser Zusammenhang wird durch die Ergebnisse einer niederländische Studie in Frage gestellt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung sprach sich daher bereits für eine Neubewertung von Phytosterolen durch die EFSA aus.

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