Radioaktivität: Keine Grenzwert-Überschreitung bei importierten japanischen Lebensmitteln

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Ein Jahr nach Fukushima

Nur vereinzelt fanden sich in aus Japan importierten Lebensmitteln erhöhte Strahlenbelastungen, meldet das BMELV. In die Untersuchung gingen knapp 300 Lebensmittelproben ein, nur zwei wiesen erhöhte Werte auf, doch auch bei diesen fand sich keine Überschreitung der festgelegten Grenzwerte.

Schon vor dem Reaktor-Unglück im japanischen Fukushima wurden aus Japan nur wenige Lebensmittel wie Soja-Produkte, grüner Tee, Algen, japanische Spezialitäten und Gewürze nach Deutschland importiert. Seit der Katastrophe sind die Importe stark rückläufig.

Die Grenzwerte für die radioaktive Belastung in Lebensmitteln waren nach dem Vorfall EU-weit neu geregelt worden. Seit dem Reaktor-Unglück im März 2011 bestehen darüber hinaus erschwerte Einfuhr-Bedingungen für japanische Erzeugnisse in die EU. So können Lebensmittel aus Japan nur nach vorheriger Anmeldung und nach entsprechender Kontrolle nach Europa eingeführt werden. Bei Ware, die aus möglicherweise belasteten Regionen stammt, muss in einem Zertifikat bestätigt werden, dass keine erhöhte radioaktive Belastung besteht. Außerdem führen EU-Überwachungsbehörden Stichprobenanalysen durch.

Auch die Fischeinfuhr wird im Auge behalten. Die Lebensmittelüberwachung, die an den Grenzen Deutschlands Fischimporte aus pazifischen Fanggebieten untersuchte, konnte jedoch bisher keine erhöhten readioaktiven Belastungen feststellen.

Quelle:
BMELV (12.03.2012): Ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Pressemitteilung Nr. 65

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