Schau mir in die Augen, Kleine (Gesundheits-App)

Weitere Beiträge

Bei über 100.000 Gesundheits-Apps hat man als Verbraucher die Qual der Wahl. Eine Online-Checkliste kann dabei helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen und wirklich gute und sichere Produkte zu finden.

Sie sind Coaches für gesunde Ernährung, Bewegung und zur Nikotinentwöhnung, prüfen Symptome, stellen Diagnosen, merken sich Werte, erinnern an anstehende Messungen und Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr: Die Bandbreite an Gesundheits-Apps ist unvorstellbar groß, und für (fast) jedes gesundheitliche Problem gibt es mindestens eine digitale Lösung. Laut einer Umfrage von Bitkom Research nutzten 2019 zwei von drei Smartphone-Besitzern Gesundheits-Apps, wobei Gesundheits-, Fitness- und Ernährungsthemen besonders beliebt waren. Bei einer Krankheit wären über zwei Drittel bereit, digitale Unterstützungsangebote einzusetzen, und die Hälfte der Befragten ging davon aus, dass die digitale Versorgung notwendig wäre, um steigende Kosten im Gesundheitswesen zu kompensieren.

Doch wo viel Licht ist, findet sich auch Schatten. Welchen Nutzen bringen Gesundheits-Apps wirklich? Sind ihre Inhalte seriös und wissenschaftlich fundiert? Und wie ist es um den Datenschutz bestellt? Viele Apps sammeln sensible Gesundheitsdaten, die vor Missbrauch geschützt werden sollten. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine Checkliste erarbeitet, anhand derer Verbraucher Gesundheits-Apps testen können. Dies geht direkt online in drei Schritten. Zunächst werden Kriterien wie der Zweck und die Funktionalität der Apps, die Finanzierungsform und Bewertungen anderer abgefragt, dann folgen Auswertung und Empfehlung. „Die Checkliste ist ein einfaches, aber gutes Instrument, um auf Nummer sicher zu gehen. Werden die Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, ist Skepsis angebracht“, empfiehlt Dr. Susanne Weg-Remers vom Krebsinformationsdienst der Deutschen Krebsforschungszentrums.

Durch das Ende 2019 verabschiedete „Digitale Versorgung-Gesetz“ können zukünftig Ärzte medizinische Apps verordnen – vorausgesetzt, die Apps sind als Medizinprodukte zugelassen. Die Nutzenbewertung obliegt hier dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Quellen einblenden

 

- Advertisement -spot_img
- Advertisement -spot_img

Andere lesen gerade…

- Advertisement -spot_img

More Recipes Like This

- Advertisement -spot_img
Datenschutz-Übersicht
DEBInet Logo

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen und Einstellungen beizubehalten, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, dass hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Necessary

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir Ihre Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.