Werbung hält ihre Versprechen nicht

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Werbung kann dem Verbraucher eine Orientierung erschweren und verwirrt wahrscheinlich eher bei der Einschätzung der Fett-, Salz- und Zuckergehalte, als dass sie aufklären würde.

Supermarkt

Für eine Studie über die Nährwert-bezogene Werbung auf Lebensmittelverpackungen betrachteten amerikanische Wissenschaftler aus North Dakota häufig verkaufte Lebensmittel, die sie aus drei Supermärkten in Grand Forks zusammenstellten. Bei den 56.900 ausgewählten Lebensmitteln auf Frucht- bzw. Milchbasis wurde die Verpackungsbeschriftung näher untersucht. Eine Nährwert-bezogene Werbung fanden Colby et al. auf 49 Prozent der geprüften Produkte, von diesen wies knapp die Hälfte hohe Gehalte an gesättigten Fettsäuren, Kochsalz und Zucker auf. Unter den Lebensmittel mit Anpreisungen richtete sich eine eindeutige Mehrheit an Kinder. Gerade bei diesen Erzeugnissen fanden die Forscher hohe Mengen an gesättigten Fettsäuren, Salz und Zucker – Inhaltsstoffe die im Übermaß die Gesundheit nachteilig beeinflussen können. Häufig bezog sich die Werbung auf den Calcium– oder den Fettgehalt bzw. warb ganz allgemein mit einem gesundheitlichen Nutzen für den Verbraucher.

In Europa gilt seit 2006 die Health-Claims-Verordnung, die diesem Trend entgegen wirken will und für eine angemessene Kennzeichnung sorgt. Zielsetzung der Health-Claims-Verordnung ist es, den „Verbraucher europaweit vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben zu besonderen gesundheitsfördernden und krankheitsverhindernden Eigenschaften von Lebensmitteln [zu] schützen“ (Heinz, 2007). Nährwert-bezogene Angaben, die durch diese Verordnung geregelt werden, betreffen insbesondere den Energiegehalt sowie Fett, Natrium/Kochsalz, Zucker, Protein, Ballaststoffe, Vitamine und schließen die Bezeichnungen „reduziert“ bzw. „erhöhte Anteile von“ bezogen auf bestimmte Inhaltsstoffe sowie die Deklaration „natürlich/von Natur aus“ mit ein.

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Europäisches Parlament
Europäisches Parlament

Im Jahr 2010 griff das Europäische Parlament das Thema „Lebensmittelkennzeichnung“ auf. Die Minister haben sich im Juni letzten Jahres zunächst gegen eine Ampel- Kennzeichnung (rot, gelb, grün bezogen auf Nährwerte) entschieden. Im Dezember 2010 tagte das EU-Parlament erneut und beschloss, dass eine Kennzeichnung des Energiegehalts sowie der Nährwerte Protein, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz bindend festgelegt wird. Die Nährwerte können entweder in Bezug auf 100 g/100 ml oder auch als prozentualer Anteil an der Zufuhrempfehlung (Guideline Daily Amounts, „GDA“) genannt werden. Eine gut sichtbare Nährwert-Deklaration auf der Vorderseite von Verpackungen ist nach dem letzten EU-Beschluss nicht verpflichtend. Die frontale Zweit-Angabe hat freiwilligen Charakter, ebenso wie eine zusätzliche, erläuternde Form der Kennzeichnung, z. B. in Form der Ampel, wie sie in Großbritannien von vielen Herstellern bereits seit längerem verwendet wird. Zusätzliche Kennzeichnungen dürfen von Lebensmittel-Firmen nur genutzt werden, wenn sie das Verständnis des Verbrauchers nicht überfordern.

Joghurt

Die in Europa aktuell zur Kennzeichnung zugelassenen GDAs beziehen sich jedoch lediglich auf 19-50-Jährige und sind somit z. B. nicht am Bedarf von Kindern ausgerichtet, die nach den Ergebnissen von Colby et al. jedoch die wichtigste Zielgruppe von Werbemaßnahmen abgeben. Auch wenn europäische Gesetze die gesundheitsbezogene Werbezulässigkeit regeln, bleiben Kinder – und Eltern – ein beliebtes Ziel von Werbeversprechen. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Nährwertzusammensetzung, gerade von beworbenen Lebensmitteln, kann deshalb nur nahe gelegt werden.

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Inhaltsstoffe und Nährwerte von über 23.000 Lebensmitteln finden Sie in unserer Lebensmittel-Datenbank.

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