Cholesterinsenker mit Folgen: BfR warnt vor Nahrungsergänzungsmitteln auf Basis von Rotschimmelreis

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Aufgrund von drohenden Nebenwirkungen sollten Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nur nach ärztlicher Rücksprache beziehungsweise unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.

Der aus China stammende Rotschimmelreis (auch Rotreis oder „Red Yeast Rice“) wird zubereitet, indem gekochter weißer Reis mit Schimmelpilzstämmen der Gattung Monascus vergoren (fermentiert) wird. Bei diesem Prozess bilden sich Stoffe, die den Reis intensiv rot färben. Weitere Fermentationsprodukte haben pharmakologische Wirkungen, vergleichbar mit einem Medikament, und können – bei nicht sachgemäßer Einnahme – die Gesundheit schädigen.

In seiner Heimat Asien wird Rotschimmelreis seit langem wegen seiner cholesterinsenkenden Wirkung verzehrt, um Verdauungsbeschwerden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu kurieren. In Europa sind Nahrungsergänzungsmittel auf Basis von Rotschimmelreis in verschiedenen Dosierungen erhältlich.

Die cholesterinsenkende Wirkung von Rotschimmelreis beruht auf der darin enthaltenen Verbindung Monakolin K, die in ihrem Aufbau und ihrer Wirkung identisch ist mit dem Cholesterin senkenden Wirkstoff Lovastatin. Die Nebenwirkungen von Lovastatin sind bekannt und reichen von Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Schwäche, Hautausschlägen und Muskelkrämpfen bis hin zu Störungen der Nieren- und Leberfunktion und Schädigungen der Skelettmuskulatur und der Sehnen. Medikamente mit dem Wirkstoff Lovastatin sind rezeptpflichtig, und es obliegt der ärztlichen Risiko-Nutzen-Abwägung, ob eine Therapie mit Lovastatin für einen bestimmten Patienten sinnvoll ist.

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Außer Monakolin K enthält Rotschimmelreis unter Umständen (abhängig von den Bedingungen bei der Fermentation) das toxische Citrinin. Citrinin kann genetische Veränderungen verursachen und nierenschädigend wirken, darüber hinaus besteht die Gefahr, dass es den Embryo im Mutterleib schädigt. Der zulässige Höchstgehalt von Citrinin in Nahrungsergänzungsmitteln wurde aktuell von der EU-Kommission von 2.000 auf 100 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht reduziert (gültig ab 01.04.2020). Für Monakolin A existiert kein entsprechender Wert, da es keine Aufnahmemenge gibt, die gesundheitlich unbedenklich ist.

Als Nahrungsergänzungsmittel fallen Rotschimmelreisprodukte unter das Lebensmittelrecht. Daher ist in Deutschland – anders als bei Arzneimitteln – keine behördliche Zulassung vor dem Inverkehrbringen erforderlich. Üblicherweise erfolgt die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln aus eigenem Antrieb und wird meist nicht ärztlich begleitet.

Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Sicherheitsbedenken empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht zu verzehren. Sollten derartige Produkte trotzdem eingenommen werden, so das BfR weiter, sollte dies nur nach ärztlicher Rücksprache bzw. unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Produkte unterschiedlich hohe Dosierungen von Monakolin K enthalten.

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