Solange ein wirksamer Impfstoff gegen COVID-19 auf sich warten lässt, bleibt nur, das Infektionsrisiko durch eigene Umsicht möglichst gering zu halten. Einige Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln nutzen die Verunsicherung in der Bevölkerung aus und versprechen einen Schutz vor COVID-19 durch die Einnahme ihrer Produkte. Zu Recht?
Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich rechtlich gesehen um Lebensmittel. Sie sind nicht zur Prävention, Linderung oder Therapie von Erkrankungen gedacht und können ohne Zulassung und behördliche Prüfung auf den Markt gebracht werden. Wirbt ein Lebensmittelhersteller mit gesundheitsbezogenen Aussagen, müssen diese im Vorfeld auf der Basis von wissenschaftlich haltbaren Belegen für das konkrete Produkt explizit zugelassen worden sein. Da SARS-CoV-2 erst seit kurzem bekannt ist, gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Wirksamkeit bestimmter Pflanzen, Vitamine und/oder Mineralstoffe aus fundierten Interventionsstudien an Menschen. Werden in der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Studien zitiert, handelt es sich entweder um Studien an anderen (Corona-)Viren oder um theoretische Abhandlungen möglicher Wirkmechanismen, die noch nicht wissenschaftlich untersucht wurden, warnt die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale haben in den vergangenen Monaten mehrfach Hersteller abgemahnt und sind auch schon gerichtlich gegen unzulässige Werbeaussagen vorgegangen.
Verboten sind beispielsweise folgende Werbeaussagen: „Es gibt bestimmte Pflanzen, Getränke und Vitamine, die du zu dir nehmen kannst, um jeden viralen und bakteriellen Eindringling abzuwehren, einschließlich des neuartigen Corona-Virus“, „schützt vor Viren“ oder auch nur „wehrt Viren ab“. Sie geben eine falsche Sicherheit vor und sind in Bezug auf das aktuelle Corona-Virus wissenschaftlich nicht belegbar. Zu den derart beworbenen Wirkstoffen zählen häufig sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, darunter Polyphenole, Flavonoide, Anthocyane oder Senföle. Verbraucher sollten wissen, dass Extrakte mit diesen Inhaltsstoffen bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht definiert sind, so die Verbraucherzentrale. Jeder Extrakt ist anders und vermutlich gleicht keiner der beworbenen Extrakte dem in den zitierten Studien verwendeten Wirkstoff, gibt die Verbraucherorganisation zu bedenken.
Aussagen über Wirksamkeit gegen Corona wurden beispielsweise für Grünteextrakte (darin enthalten: Epigallocatechingallat), Rhodiola (Rosenwurz), Aloe vera, Chili, Propolis und Holunder formuliert. Hinzu kommen Nahrungsergänzungsmittel mit Ingwer, Kurkuma, Zimt oder Apfelessig, welche die Körperabwehr stärken sollen. Allerdings sind nicht alle Anbieter solcher Inhaltsstoffe unseriös, macht die Verbraucherzentrale aufmerksam. Rosenwurz und Chili sind beispielsweise Bestandteile gut erforschter, apothekenpflichtiger Arzneimittel. Unrechtmäßig wird es erst dann, wenn Nahrungsergänzungsmittel mit Aussagen beworben werden, die einen Schutz vor Viren allgemein oder gar speziell vor SARS-CoV-2 suggerieren.
Zur Stärkung des eigenen Immunsystems rät die Verbraucherzentrale, sich viel im Freien zu bewegen – idealerweise so, dass die Haut in Kontakt mit Sonnenlicht kommt (Anregung der körpereigenen Vitamin D-Produktion). Obst und Gemüse liefern für die Immunabwehr wichtige Vitamine und Mineralstoffe. Zur Vermeidung trockener Schleimhäute, die ein Einfallstor von Viren darstellen, sollte genügend getrunken und gut gelüftet werden. Außerdem ist es wichtig, ausreichend zu schlafen, auf die eigene Körperhygiene sowie die Hygiene bei der Lebensmittelzubereitung zu achten.
Quellen einblenden
- Verbraucherzentrale (2020): Coronavirus: Was können Nahrungsergänzungsmittel? Onlineartikel vom 09.07.2020




