Zuckersteuer in Großbritannien: Erfolg mit Nebenwirkung

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Bereits vor Inkrafttreten der Steuer auf stark gezuckerte Limonaden in Großbritannien haben viele Hersteller deren Zuckergehalt reduziert. Häufig wurde dies allerdings dadurch erreicht, dass Zucker durch Süßstoff ausgetauscht wurde, kritisiert die Verbraucherorganisation Foodwatch.

© Shardayyy

Seit Anfang April werden Hersteller von Limonaden, deren Zuckergehalt 5 Gramm pro 100 Milliliter übersteigt, in Großbritannien zusätzlich steuerlich belangt. Ab einem Gehalt von über 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter Getränk wird sogar ein noch höherer Steuersatz fällig. Viele Getränkehersteller haben bereits in der zweijährigen Übergangsfrist vor Inkrafttreten der Steuer reagiert und den Zuckergehalt ihrer Getränke entsprechend reduziert. In der britischen Fanta sind beispielsweise mittlerweile lediglich 4,6 Gramm Zucker statt ursprünglich 6,9 Gramm pro 100 Milliliter enthalten, in Sprite sogar nur noch 3,3 Gramm anstelle von 6,6 Gramm. Zum Vergleich: In Deutschland enthalten beide Produkte derzeit 9 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Auch die Getränke des britischen Branchenzweiten Britvic, des Orangina-Herstellers Lucozade Ribena Suntory, von Nestlé und den Handelsunternehmen Tesco und Lidl enthalten mittlerweile in Großbritannien weniger Zucker.

Diese positive Entwicklung hat allerdings einen Haken. Denn anstatt den Süßgeschmack der Produkte zu verringern, wählen viele Hersteller den wahrscheinlich für die Kunden weniger spürbaren Weg und ersetzen Zucker durch vergleichbare Mengen an Süßstoff. Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert, dass damit die Intention, junge Menschen nicht an den starken Süßgeschmack zu gewöhnen, untergraben wurde.

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„Das Beispiel Großbritannien zeigt: Herstellerabgaben auf Zuckergetränke entfalten eine deutliche Lenkungswirkung und können zu einer drastischen Zuckerreduktion führen“, fasst Foodwatch-Vertreterin Luise Molling zusammen. Gemeinsam mit ihren Mitstreitern von Foodwatch fordert sie die Bundesregierung auf, auch hierzulande eine Herstellerabgabe auf überzuckerte Getränke einzuführen und Obst und Gemüse von der Mehrwertsteuer zu befreien. Während stark zuckerhaltige Getränke nachweislich die Entstehung von Übergewicht und Typ-2-Diabetes fördern, gilt der Konsum von Obst und Gemüse als präventiv. Um ein Ausweichen der Hersteller auf Süßstoffe zu vermeiden, sollte die neue Abgabe diese ausdrücklich mit umfassen, so Foodwatch.

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