Lebensmittelinformations-Verordnung in Kraft

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Nach dreijähriger Übergangsfrist ist am 13. Dezember 2014 die Lebensmittelinformations-Verordnung in Kraft getreten. Damit gelten erstmals europaweit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Für Verbraucher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Informationsmaterial bereitgestellt.

Paragraphenzeichen als Gebäck
© oskay

Christian Schmidt, der amtierende Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sieht in der Lebensmittelinformationsverordnung einen „Meilenstein für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln“. Sie sorge an vielen Stellen dafür, so Schmidt weiter, dass die Menschen besser erkennen, was in den Lebensmitteln enthalten ist.

Neu sind beispielsweise die klare Kennzeichnung von Imitatlebensmitteln in Verbindung mit dem Produktnamen, die Hervorhebung von Allergenen im Zutatenverzeichnis, Warnhinweise auf Energydrinks sowie die Festlegung einer Mindestschriftgröße für Pflichtangaben auf Lebensmitteln. Ab April 2015 muss der Aufzucht- und Schlachtort auch bei Geflügel-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch genannt werden, für Rindfleisch ist dies schon seit 2000 gesetzlich vorgeschrieben. Und im Dezember 2016 wird eine einheitliche Nährwerttabelle mit Angaben zum Energiegehalt, den Mengen an enthaltenem Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz – jeweils bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter – auf allen verpackten und vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend.

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Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Lebensmittelinformations-Verordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Informationsmaterial bereitgestellt. Auf der neu gestalteten interaktiven Kennzeichnungswebsite des BMEL können Interessierte die 16 Seiten umfassende Broschüre „Kennzeichnung von Lebensmitteln – Die neuen Regelungen“ und eine handliche Service-Karte „Klarheit und Sicherheit an der Ladentheke – Informationen für Allergikerinnen und Allergiker“ abrufen oder bestellen. Darüber hinaus bietet die Internetseite über verschiedene Zugangswege Informationen über die neue Verordnung.

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